Akupunktur
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Laut chinesischer Tradition ist der Körper gesund, solange sich die inneren Lebenskräfte im Gleichgewicht (Yin und Yang) befinden. Ist man erkrankt, dann scheint das Fließen dieser Lebenskräfte blockiert zu sein und man muss die Energie erneut zum Fließen anregen. Dies geschieht bei der Akupunktur durch Setzen von kleinen Nadeln auf den sogenannten Energiekreisbahnen, den Meridianen.
Weitere Aspekte in der Wirksamkeit von Akupunktur sind die Schmerzreduktion durch ausschütten körpereigener schmerzstillende Substanzen, den Endorphinen, sowie Behandlung/Regulation von Nervenverschaltungen zur Reduktion von sich hemmenden oder erregenden Impulsen. Besondere Formen der Akupunktur sind die Behandlung von Triggerpunkten, sogenannten Felix Mann Punkten oder Ligamentosen/Myegelosen.
Akupunktur kann heilen was gestört ist, sie kann aber nicht „reparieren“ was bereits zerstört ist.
Weitere Aspekte in der Wirksamkeit von Akupunktur sind die Schmerzreduktion durch ausschütten körpereigener schmerzstillende Substanzen, den Endorphinen, sowie Behandlung/Regulation von Nervenverschaltungen zur Reduktion von sich hemmenden oder erregenden Impulsen. Besondere Formen der Akupunktur sind die Behandlung von Triggerpunkten, sogenannten Felix Mann Punkten oder Ligamentosen/Myegelosen.
Akupunktur kann heilen was gestört ist, sie kann aber nicht „reparieren“ was bereits zerstört ist.
Akupunktur kann bei einer Gelenkerkrankung (Arthrose) mit Knorpelschädigungen nicht den Verlust des Knorpels rückgängig machen. Sie kann aber die damit einhergehenden Schmerzen an Bändern, Muskeln und im Bereich der Gelenkkapsel deutlich verringern. Durch eine Akupunkturbehandlung schwillt das Gewebe ab, es wird besser durchblutet, Gelenk und Muskulatur werden beweglicher und trainierbarer – der Schmerz lässt nach.
Indikationen für Akupunktur im orthopädischen/ neurologischem Bereich:
Schmerzen an Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule wie z.B. HWS-Syndrom, zervikale Spondylitis, Tortikollis, BWS-Syndrom, Thorakalsyndrom, LWS-Syndrom, Lumbago, Ischialgie, Lumbosakrales Schmerz-Syndrom, Bandscheibenvorfall, Myofasziales Schmerzsyndrom, Fibromyalgie, Radikulärsyndrom, Pseudoradikulärsyndrom, Arthralgien, Arthrosen, Arthritis und deren Begleitschmerzen, rheumatoide Arthritis, Schulter-Arm-Syndrom, Frozen Shoulder, Periarthritis humeroscapularis, Tennisellenbogen – Epikondylopathie, Karpaltunnelsyndrom, Hüftbeschwerden wie Koxarthrose, Koxalgie, Kniebeschwerden wie Gonarthrose, Gonalgie, Achillodynié, Morbus Sudeck, Nachbehandlung von Hüft-, Knie- und Bandscheibenoperationen, Schmerzen des Kau- und Zahnsystems. Neurologische Krankheiten, wie z.B.: Kopfschmerzen, Migräne, Neuralgien wie Trigeminusneuralgie, Atypischer Gesichtsschmerz, Interkostalneuralgie, Zosterneuralgie, Phantomschmerz, Stumpfschmerz, Polyneuropathie, Parästhesie.
Die Kosten für wenige Akupunkturleistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nur bei den Indikationen Migraine, Gonarthose und chronische Rückenschmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule übernommen. Alle anderen Indikationen werden nicht! von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da wir keinen Vertrag mit den Kassen für die Akupunkturbehandlung haben, können wir Ihnen die Akupunktur generell nur als IGeL-Leistung anbieten.
Indikationen für Akupunktur im orthopädischen/ neurologischem Bereich:
Schmerzen an Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule wie z.B. HWS-Syndrom, zervikale Spondylitis, Tortikollis, BWS-Syndrom, Thorakalsyndrom, LWS-Syndrom, Lumbago, Ischialgie, Lumbosakrales Schmerz-Syndrom, Bandscheibenvorfall, Myofasziales Schmerzsyndrom, Fibromyalgie, Radikulärsyndrom, Pseudoradikulärsyndrom, Arthralgien, Arthrosen, Arthritis und deren Begleitschmerzen, rheumatoide Arthritis, Schulter-Arm-Syndrom, Frozen Shoulder, Periarthritis humeroscapularis, Tennisellenbogen – Epikondylopathie, Karpaltunnelsyndrom, Hüftbeschwerden wie Koxarthrose, Koxalgie, Kniebeschwerden wie Gonarthrose, Gonalgie, Achillodynié, Morbus Sudeck, Nachbehandlung von Hüft-, Knie- und Bandscheibenoperationen, Schmerzen des Kau- und Zahnsystems. Neurologische Krankheiten, wie z.B.: Kopfschmerzen, Migräne, Neuralgien wie Trigeminusneuralgie, Atypischer Gesichtsschmerz, Interkostalneuralgie, Zosterneuralgie, Phantomschmerz, Stumpfschmerz, Polyneuropathie, Parästhesie.
Die Kosten für wenige Akupunkturleistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nur bei den Indikationen Migraine, Gonarthose und chronische Rückenschmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule übernommen. Alle anderen Indikationen werden nicht! von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da wir keinen Vertrag mit den Kassen für die Akupunkturbehandlung haben, können wir Ihnen die Akupunktur generell nur als IGeL-Leistung anbieten.